Feuerverbot im Wald und in WaldesnäheIm Kanton Bern herrscht auf Grund der Trockenheit grosse Waldbrandgefahr. Deshalb gilt im ganzen Kanton ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Alle Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt. Bei Wind auf Feuer verzichtenAusserhalb der Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind muss ganz darauf verzichtet werden. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen. Datum der Neuigkeit 15. Apr. 2020
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