ordentliche Gemeindeversammlung
06.12.2019
20:00 Uhr
Geschäfte
Im Anschluss findet der Altjahresapero statt. Die Erläuterungen zu den Traktanden erschienen im Anzeiger von Saanen vom 12. November 2019. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 1. Juli 2012. Artikel 70, Absatz 1: „Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äußern und Anträge stellen. Wer als technische Hilfsmittel Projektoren einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Gemeindeversammlung dem Präsidenten der Gemeindeversammlung melden.“
Dokumente zur Übersicht |