ausserordentliche Gemeindeversammlung
14. Sept. 2012
20:00 Uhr
| Hotel Landhaus 3792 Saanen |
| Gemeindeverwaltung Saanen |
| Gemeinderat von Saanen |
| Kontaktformular |
| Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein. |
Geschäfte: - Sportzentrum Gstaad: Erhöhung Planungskredit
Erhöhung des bisherigen Planungskredits von Fr. 920'000.-- um Fr. 925000.-- auf neu Fr. 1'845'000.-- - ÜO Nr. 68 Sanona und ÜO Nr. 68A Sanona Aufhebung Baulinien, Saanen
Genehmigung der ÜO Nr. 68 Sanona und der ÜO Nr. 68A Sanona Aufhebung Baulinie - Bircherhaus Saanen: Investitionskredit
Erhöhung des Planungskredits von Fr. 165'000.-- um Fr. 1'635'000.-- als Investitionskredit auf neu Fr. 1'800'000.-- - Kirchgemeindehaus Gstaad: Investitionsbeitrag an Sanierung und Genehmigung Benützungsvereinbarung
Bewilligung eines Investitionsbeitrages von 25 %, max. Fr. 700'000.--, an Sanierung Kirchgemeindehaus und Genehmigung der neuen Benützungsvereinbarung - Verschiedenes
Die Erläuterungen zum Traktandum erscheinen im Anzeiger von Saanen vom 21. August 2012. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Saanen, 14.8.2012 Gemeinderat von Saanen