Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unser Register aufnehmen können, müssen Sie sich
innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohner-/Fremdenkontrolle anmelden.
Wenn Sie einem der nachgenannten Staaten angehören und die Dauer Ihrer Erwerbstätigkeit bei einem Arbeitgeber in der Schweiz
90 Tage unterschreitet, benötigen Sie keine Bewilligung mehr. Ihr Arbeitgeber muss Sie jedoch über das
Meldeverfahren online anmelden.
EU-27-Länder | | | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowenien, Slowakei, Estland, Litauen, Lettland, Bulgarien, Rumänien |
EFTA-Länder | | | Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweiz |
Falls Ihr
Aufenthalt länger als 90 Tage beträgt, melden Sie sich bei uns auf der Fremdenkontrolle an. Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Fragebogen für Ausländer
- Arbeitsvertrag
- Pass oder Personalausweis
- Versicherungsausweis AHV-IV
- Krankenversicherungsausweis (Infobroschüre)
- Eheschein
- Geburtsschein der Kinder
- Mietvertrag oder Nachweis Grundeigentum
Wenn Sie
keinem der oben genannten Staaten angehören, muss Ihr Arbeitgeber
vor Arbeitsbeginn ein Gesuch zum Stellenantritt beim
Amt für Wirtschaft einreichen.
Nach Erhalt der Zusicherung benötigen wir folgende Unterlagen für die Anmeldung:
- Fragebogen für Ausländer
- Zusicherung des Migrationsdienstes Bern
- Pass oder Personalausweis
- Versicherungsausweis AHV-IV
- Krankenversicherungsausweis (Infobroschüre)
- Eheschein
- Geburtsschein der Kinder
- Mietvertrag oder Nachweis Grundeigentum
Nichterwerbstätige benötigen zudem:
- Nachweis über genügend finanzielle Mittel (Bankauszug, Rentenbescheinigung)
Bitte den
Fragebogen für Ausländer
elektronisch oder mit Schreibmaschine ausfüllen.
Biometrischer Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige Informationen für Empfängerinnen und Empfänger des biometrischen Ausländerausweises finden Sie auf der
Internetseite des Kantons.