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Steuerregister-Auszug / Steueranfragen

Zuständige Abteilung: Verwaltungsdirektion

Gemäss Steuergesetz sind die Steuerregister öffentlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, auf Anfrage hin Auskunft aus dem Steuerregister zu erhalten.

Die gebührenpflichtige Auskunft beschränkt sich auf folgende Informationen:

Natürliche Personen

  • steuerbares Einkommen
  • steuerbares Vermögen
  • amtlicher Wert der Grundstücke in der eigenen Gemeinde

Juristische Personen

  • steuerbarer Gewinn
  • steuerbares Eigenkapital
  • amtlicher Wert der Grundstücke in der eigenen Gemeinde
Bei teilweise steuerpflichtigen Personen beschränkt sich die Auskunft auf das im Kanton Bern steuerbare Einkommen bzw. auf den steuerbaren Gewinn und auf das steuerbare Vermögen bzw. auf das steuerbare Eigenkapital.

Steuerregisterauszüge können Sie schriftlich oder am Schalter der Verwaltungsdirektion verlangen. Telefonische Auskünfte erteilt Ihnen die Steuerverwaltung dagegen nicht.

Die Steuerverwaltung benötigt folgende Angaben über die steuerpflichtige Person oder Firma:
Name, Vorname, Geburtsdatum/Gründungsjahr der Firma, Wohnort oder Firmensitz, Adresse

Die Person, welche die Auskunft wünscht:
Name, Vorname, Wohnort, Adresse, Telefon-Nr. E-Mail-Adresse

Preis: gebührenpflichtig


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