
Steuerregister-Auszug / Steueranfragen
Zuständige Abteilung: Verwaltungsdirektion Gemäss Steuergesetz sind die Steuerregister öffentlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, auf Anfrage hin Auskunft aus dem Steuerregister zu erhalten.
Die gebührenpflichtige Auskunft beschränkt sich auf folgende Informationen: Natürliche Personen
Juristische Personen
Steuerregisterauszüge können Sie schriftlich oder am Schalter der Verwaltungsdirektion verlangen. Telefonische Auskünfte erteilt Ihnen die Steuerverwaltung dagegen nicht. Die Steuerverwaltung benötigt folgende Angaben über die steuerpflichtige Person oder Firma: Name, Vorname, Geburtsdatum/Gründungsjahr der Firma, Wohnort oder Firmensitz, Adresse Die Person, welche die Auskunft wünscht: Name, Vorname, Wohnort, Adresse, Telefon-Nr. E-Mail-Adresse Preis: gebührenpflichtig
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