
Anmeldung Ausländer
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohner-/Fremdenkontrolle anmelden. Wenn Sie einem der nachgenannten Staaten angehören und die Dauer Ihrer Erwerbstätigkeit bei einem Arbeitgeber in der Schweiz drei Monate unterschreitet, benötigen Sie keine Bewilligung mehr. Ihr Arbeitgeber muss Sie über das Meldeverfahren anmelden. Für das Meldeverfahren ist das online verfügbare amtliche Formular zu benutzen.
Falls Ihr Aufenthalt länger als 90 Tage beträgt, melden Sie sich bei uns auf der Fremdenkontrolle an. Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
Wenn Sie keinem der ob genannten Staaten angehören, muss Ihr Arbeitgeber vor Stellenantritt ein Gesuch zum Stellenantritt beim BECO einreichen. Nach Erhalt der Zusicherung benötigen wir folgende Unterlagen für die Anmeldung:
Nichterwerbstätige benötigen zudem:
Neuer biometrischer Ausländerausweis für Drittstaatenangehörige Seit dem 24. Januar 2011 erhalten Drittstaatsangehörige, welche sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können, einen biometrischen Ausländerausweis. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.be.ch/auslaenderausweise Preis: Gemeinde Fr. 25.---, zzgl. Gebühr Migrationsdienst Bern
Online-Dienste
|