Tombola
Seit 1. Januar 2010 sind Lotterien und Tombolas nicht mehr bewilligungspflichtig. Die Erlöse müssen aber wohltätigen oder gemeinnützigen Zwecken zukommen.
Lotterieverordnung des Kantons Bern vom 20. Oktober 2004, Art. 15 (Fassung vom 14.10.09) Link belex |