ausserordentliche Gemeindeversammlung
24.10.2014
20:00 Uhr
Geschäfte:
* geheime Abstimmung Die Erläuterungen zu den Traktanden erschienen im Anzeiger von Saanen vom 30. September 2014. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Gemeinderat von Saanen
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