Geschäfte - ÜO „Schneesportgebiet Saanenmöser-Schönried“, Änderung Saanerslochbahn
Genehmigung der Änderung - ÜO „Schneesportgebiet Eggli-Pra Cluen“, Änderung, Ersatz Gondelbahn Eggli
Genehmigung der Änderung - Parkplatzbewirtschaftungsreglement
Ergriffenes, fakultatives Referendum - ÜO Nr. 82, „Kiesabbau und ISD Allmiwald mit Westerschliessung“ Saanen
Genehmigung der Überbauungsordnung - Stiftung Heimatwerk und Museum der Landschaft Saanen: Abbruch und Neubau Informationspavillon, Investitionsbeitrag Fr. 675‘000.--
Stiftung Heimatwerk und Museum der Landschaft Saanen: Abbruch der bestehenden WC-Anlage und Garage und Neubau eines Informationspavillons, enthaltend das Tourismusbüro und Lager für das Heimatwerk und das Museum, Zustimmung zum Investitionskredit in Höhe von 90 %, max. Fr. 675‘000.--. - Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erschienen im Anzeiger von Saanen vom 7. März 2017. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.