ausserordentliche Gemeindeversammlung
15.04.2011
20:00 Uhr
Geschäfte
Die Erläuterungen zum Traktandum erschienen im Anzeiger von Saanen vom 22. März 2011. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein. Saanen, 22.3.2011
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