Willkommen auf der Website der Gemeinde Saanen



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

ausserordentliche Gemeindeversammlung
15.04.2011
20:00 Uhr

Ort:
Hotel Landhaus
3792 Saanen
Organisator:
Gemeindeverwaltung Saanen
Kontakt:
Gemeinderat von Saanen
E-Mail:
Kontaktformular


Geschäfte
  1. ÜO Nr. 69 Flüeli, Saanen
    Zustimmung zur ÜO Nr. 69 Flüeli, Saanen, Information Vorprojekt Parkhaus
  2. Reitzentrum Mettlen, Gstaad: Baurechtsvertrag
    Verabschiedung Baurechtsvertrag mit der Reitzentrum Gstaad AG
  3. Verschiedenes

Die Erläuterungen zum Traktandum erschienen im Anzeiger von Saanen vom 22. März 2011. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein.

Saanen, 22.3.2011

Dokument
GV2_15_04.2011.pdf (pdf, 49.6 kB)


Druck VersionPDF