ausserordentliche Gemeindeversammlung
13.09.2019
20:00 Uhr
| Hotel Landhaus Dorfstrasse 74 3792 Saanen |
| Gemeindeverwaltung |
| Gemeinderat von Saanen |
| Kontaktformular |
| Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein. |
Geschäfte
- Organisationsreglement OgR: Totalrevision
Genehmigung der Totalrevision des Organisationsreglementes der EWG Saanen
- Abstimmungs- und Wahlreglement AWR: Totalrevision
Genehmigung der Totalrevision des Abstimmungs- und Wahlreglementes der EWG Saanen
- Medizinischer NotfallErsteinsatz Saanenland, Gemeindebeiträge 2019-2022: Verpflichtungskredite zu Lasten der Erfolgsrechnung
a) Einkauf eines jährlichen Pikettdienstes bei der Spital STS AG durch Rapid Responder, Höchstkosten von jährlich CHF 92'000.--, gesamthaft für drei Jahre CHF 276'000.--
b) Einkauf eines nächtlichen Pikettdienstes mit einem Ambulanzfahrzeug inkl. Notarzt und Rettungssanitäter bei der Air Glaciers SA für vier Wintermonate ab dem Flugplatz Saanen, zu CHF 113'400.-- pro Wintersaison, gesamthaft für drei Wintersaisons CHF 340'200.--
- Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erschienen im Anzeiger von Saanen vom 13. August 2019. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt ObersimmentalSaanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.