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Schriftliche Urnenabstimmung anstelle der
ordentlichen Gemeindeversammlung vom 04.12.2020
29.11.2020

Ort:
Schriftliche Urnenabstimmung
Schönriedstrasse 8
3792 Saanen
Organisator:
Gemeindeverwaltung
Kontakt:
Gemeinderat von Saanen
E-Mail:
Kontaktformular
Voraussetzungen:
Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein.


Aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus wird anstelle der für den 4. Dezember 2020 vorgesehenen Gemeindeversammlung am Sonntag, 29. November 2020, ein Urnengang angeordnet mit folgenden Geschäften:

Geschäfte

  1. Ersatz Lehnenviadukt Palacestrasse, Gstaad: Investitionskredit
    Genehmigung der Krediterhöhung von CHF 90'000.-- um CHF 1'010'000.-- auf CHF 1'100'000.--.
  2. Neubau Dorfrüttibrücke, Öy: Investitionskredit
    Genehmigung der Krediterhöhung von CHF 150'000.-- um CHF 1'850'000.-- auf CHF 2'000'000.--.
  3. Sanierung Entwässerungsnetz Riedhubel, Gstaad: Investitionskredit
    Genehmigung der Krediterhöhung von CHF 270'000.-- um CHF 1'990'000.-- auf CHF 2'260'000.--.
  4. Schulanlage Rütti Gstaad, Erweiterung, Bauprojekt: Investitionskredit
    Genehmigung der Krediterhöhung von CHF 1'860'000.-- um CHF 28'940'000.-- auf CHF 30'800'000.--.
  5. Tennisturnier Gstaad, Erwerb Turnierrechte von Swiss Tennis: Kredit
    Genehmigung Kredit von CHF 2'895'000.-- für Erwerb Eigentumsrechte
  6. ÜO Nr. 79 "Les Arts/Ried" Planungskredit: Nachkredit
    Genehmigung der Krediterhöhung von CHF 438'000.-- um CHF 294'881.75 auf CHF 732'881.75
  7. Budget 2021: Genehmigung
    Genehmigung Budget 2021, Festsetzung Steueranlagen und Gebührenansätze

Wegen der besonderen Dringlichkeit der Genehmigung des Budgets 2021 gewährte der Regierungsstatthalter auf Gesuch des Gemeinderates einen Urnengang anstelle der Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 12, Absatz 3 des Gemeindegesetzes.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten die Abstimmungsunterlagen inkl. der Erläuterungen mit der Post nachhause gesandt. Das Vorgehen ist gleich wie bei kantonalen oder eidgenössischen Urnengängen. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig auf der Post aufgegeben sein und am Abstimmungssonntag, den 29. November 2020, bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen sein. Die Abstimmungskuverts können beim Haupteingang der Gemeindeverwaltung in den Aussenbriefkasten eingeworfen werden. Ansonsten steht das Stimmlokal in Saanen im Schulhaus Zennetsmatte für die persönliche Stimmabgabe am Abstimmungssonntag zur Verfügung, wobei die bundesrätlichen Schutz- und Abstandsbestimmungen einzuhalten sind.

Die Unterlagen zu den Geschäften können während 30 Tagen vor der Abstimmung auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Beschwerden gegen Abstimmungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Frist zehn Tage. Beschwerden müssen einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.




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