https://www.saanen.ch/de/politik/sitzung/?action=showevent&event_id=4892866
08.12.2023 00:25:00


ordentliche Gemeindeversammlung
10.06.2022
20:00 Uhr

Ort:
Tennishalle Sportzentrum
Sportzentrumstrasse 7
3780 Gstaad
Organisator:
Gemeindeverwaltung
Kontakt:
Gemeinderat von Saanen
E-Mail:
Kontaktformular
Anmeldung:

Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein.



Geschäfte

  1. Jahresrechnung 2021: Genehmigung
    Genehmigung der Jahresrechnung 2021 mit einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von CHF 3'851'529.37
  2. Bergbahnen Destination Gstaad AG: Bewilligung von Investitionsbeiträgen
    Bewilligung von à-fonds-perdu-Investitionsbeiträgen von 40 %, maximal CHF 36 Mio., an Neu-/Ersatzbauten im Gebiet Horneggli/Hornberg
  3. Bergbahnen Destination Gstaad AG: Bewilligung von jährlichen Beiträgen 2023-2026
    Bewilligung von jährlichen Beiträgen von CHF 3,8 Mio. für die Jahre 2023 - 2026
  4. Umsetzung GEP-Massnahmen Untergstaad: Genehmigung Kredit
    Genehmigung Erhöhung des Investitionskredits von CHF 210'000.-- um CHF 4'110'000.-- auf neu CHF 4'320'000.--
  5. Verschiedenes

Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen im Anzeiger von Saanen vom 17. Mai 2021. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1:
"Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln."

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Dokumente
GV1 100622 Erlauterungen (pdf, 382.1 kB)
Protokoll GV_1_vom_10.06.22.pdf (pdf, 530.0 kB)

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