https://www.saanen.ch/de/politik/sitzung/?action=showevent&event_id=4892875
07.06.2023 20:34:26


ordentliche Gemeindeversammlung
02.12.2022
20:00 Uhr

Ort:
Hotel Landhaus
Dorfstrasse 74
3792 Saanen
Organisator:
Gemeindeverwaltung
Kontakt:
Gemeinderat von Saanen
E-Mail:
Kontaktformular
Anmeldung:

Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein.



Geschäfte

1. Finanzplan 2023 - 2027
Orientierung und Kenntnisnahme

2. Budget 2023
Genehmigung Budget 2023, Festsetzung Steueranlagen

3. Abwassertrennsystem Raams-Chäle Gstaad: Kredit
Krediterhöhung von Fr. 75'000.-- um Fr. 1'365'000.-- auf neu Fr. 1'440'000.--

4. Sanierung Palacewanderweg: Projekt und Gesamtkredit
Genehmigung Sanierung Palacewanderweg und Gesamtkredit von Fr. 690'000.--

5. Erweiterung Hotel Solsana, Grand Hotel Sonnenhof, GBB 1612, Überbauungsordnung     Nr. 17, Solsana
Genehmigung Überbauungsordnung

6. Trottoir Lauenenstrasse - Chrambrügg: Variantenentscheid und Kredit
Variante 1 Neubau Fr. 2'265'000.--, Variante 2 Ausbau Wanderweg Fr. 410'000.--

7. Verschiedenes

Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen im Anzeiger von Saanen vom 1. November 2022. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

 

Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1:
„Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.“

 

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Dokumente
GV2 021222 Erlauterungen (pdf, 367.2 kB)
Protokoll_GV2_vom_02_12_22 (pdf, 187.0 kB)

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