Urnenabstimmung
13.02.2022
Der Gemeinderat hat am 1. Dezember 2021 die ordentliche Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2021 infolge der Entwicklung der Pandemie abgesagt. Als Ersatz wird am Sonntag, 13. Februar 2022 eine schriftliche Urnenabstimmung durchgeführt. Die für die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2021 traktandierten Geschäfte kommen alle zur Abstimmung:
Geschäfte
Konsultativabstimmung betreffend Projekt der Gesundheit Simme Saane AG
Genehmigung Budget 2022 inklusive Festsetzung Steueranlagen
Bewilligung jährlicher Gemeindebeitrag von CHF 500'000.-- für die Jahre 2022-2024
Bewilligung jährlicher Gemeindebeitrag von CHF 1'160'000.-- für die Jahre 2022-2024
Genehmigung ÜO-Neufassung
Bewilligung Gesamtkredit von CHF 7'400'000.--
Genehmigung Änderung ÜO-Spezialplan "Sprungschanzen"
Der Regierungsstatthalter hat die Genehmigung der Gemeinde - Urnenabstimmung im Amtsanzeiger Saanen vom 28. Dezember 2021 veröffentlicht. Das Vorgehen ist analog von eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten die Abstimmungserläuterungen und Stimmzettel mit der Post nachhause gesandt. Die Unterlagen zum Budget 2022 liegen während 30 Tagen vor der Abstimmung in der Finanzverwaltung Saanen auf. Unter www.saanen.ch sind ergänzende Informationen abrufbar. Die Stellungnahmen der politischen Parteien erscheinen im Anzeiger von Saanen vom 25. Januar 2022. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig vor dem Abstimmungssonntag 13. Februar 2022 bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen sein. Die Abstimmungskuverts können per Post eingesandt oder beim Haupteingang der Gemeindeverwaltung Saanen in den Aussenbriefkasten eingeworfen werden.
Für die persönliche Stimmabgabe am Abstimmungssonntag steht das Stimmlokal in Saanen im Schulhaus Zennetsmatte zur Verfügung, wobei die bundesrätlichen Covid-Schutz- und Abstandsbestimmungen einzuhalten sind. Beschwerden gegen Abstimmungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Sie müssen einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Dokumente Urnenabstimmung 13.2.2022 - Präsentationen (pdf, 3456.7 kB) Urnenabstimmung 13.2.2022 - Abstimmungserlauterungen (pdf, 163.7 kB) Urnenabstimmung 13.2.2022 - Konzeptvorlage GSS AG (pdf, 567.2 kB) Urnenabstimmung 13.2.2022 - Budget 2022 Antrag GR (pdf, 579.8 kB) Urnenabstimmung 13.2.2022 - Abstimmungsempfehlungen der politischen Parteien (pdf, 323.8 kB) Urnenabstimmung 13.2.2022 - Fragen und Antworten zu den Traktanden (pdf, 3137.9 kB) Medienmitteilung kommunaler Abstimmungssonntag 13.02.2022 (pdf, 343.8 kB) zur Übersicht |