ausserordentliche Gemeindeversammlung
31.03.2023
20:00 Uhr
Geschäfte 1. Bissen, Lehnenbrücke beim Schulhaus: Neubau und Investitionskredit 2. Gstaad Saanenland Tourismus: Gemeindebeiträge ans Destinationsmarketing 3. Eisbahnareal Gstaad: Erhöhung Planungskredit 4. Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen im Anzeiger von Saanen vom 7. März 2023. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1: „Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.“ Wir laden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein. Saanen, 28. Februar 2023
Dokument GV1_Protokoll_2023.pdf (pdf, 186.5 kB) zur Übersicht |