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ordentliche Gemeindeversammlung
09.06.2023
20:00 Uhr

Ort:
Kirche Saanen
Chilchgasse 5
3792 Saanen
Organisator:
Gemeindeverwaltung
Kontakt:
Gemeinderat von Saanen
E-Mail:
Kontaktformular
Anmeldung:

Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein.



Geschäfte

1. Jahresrechnung 2022: Genehmigung

Genehmigung der Jahresrechnung 2022 mit einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von Fr. 14'532'698.47

2. Gstaad International Healthcare AG (GIH): Spitalparzelle

Der Gemeindeversammlung wird beantragt, zur Erstellung des "Gstaad Medical Campus" mit Privatklinik und öffentlichem Gesundheits- und Betreuungsangebot der federführenden GIH AG die ganze ehemalige Spitalparzelle Saanen GBB Nr. 3423 mit 7959m2 zur Verfügung zu stellen (z. B. im Baurecht). Diese Zusage ist gültig bis 30. Juni 2026.

3. Verschiedenes

Hinweis: Das Geschäft über einen jährlichen Beitrag an die Gesundheit Simme Saane (GSS) wird nicht traktandiert. Nähere Informationen können der Medienmitteilung der Bergregion Obersimmental Saanen im heutigen Anzeiger von Saanen entnommen werden.

 

Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen im Anzeiger von Saanen vom 16. Mai 2023. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

 

Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1:

Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.


Dokument
GV2_090623_Erlauterungen (pdf, 175.1 kB)


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