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Sozialdienst Saanenland

AdresseBergmattestrasse 21
3777 Saanenmöser
Telefon033 748 92 70
Telefax033 748 92 75
E-Mailsozialdienst@saanen.ch

Telefon- und Schalteröffnungszeiten Sozialdienst Saanenland
Montag 10.00 - 12.00 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 10.00 - 12.00 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch  14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 12.00 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag  10.00 - 16.00 Uhr



Der Sozialdienst Saanenland steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Gsteig, Lauenen und Saanen unentgeltlich zur Verfügung.

Der Sozialdienst Saanenland bietet folgende Dienstleistungen an:
  • Auskünfte, Kurzberatungen und Vermittlung von spezialisierten Fachstellen
  • Präventive Beratungen für Menschen in Notlagen
  • Finanzielle Unterstützung gemäss SKOS-Richtlinien
  • Unterstützung und Coaching bei der Arbeitsintegration
  • Prüfung von Fondsgesuchen für einmalige finanzielle Unterstützungsbeiträge
  • Abklärungen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes
  • Führung von Beistandschaften und Vormundschaften
  • Erstellen von Unterhaltsverträgen und Vaterschaftsabklärungen
  • Beratung und Aufsicht von Pflegeltern und Tageseltern
  • Bevorschussung und Inkasso von Alimenten

Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte und freuen uns auf Ihren Anruf oder auf Ihren persönlichen Besuch. Für ein Erstgespräch bitten wir Sie, sich telefonisch mit der Administration des Sozialdienstes in Verbindung zu setzen oder sich persönlich beim Empfang zu melden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Telefon- und Schalteröffnungszeiten. Gerne wird eine unserer diplomierten Sozialarbeiterinnen anschliessend einen Beratungstermin mit Ihnen vereinbaren.

Individuelle Sozialhilfe
Falls Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, prüft die Sozialarbeiterin mit Ihnen ihre Einkommens- und Vermögenssituation, klärt gemeinsam mit Ihnen übrige finanzielle Hilfsquellen ab, erstellt mit Ihnen ein Budget, unterstützt Sie bei der Arbeitssuche und legt mit Ihnen Ziele fest.
Die Berechnung der Unterstützungsbeiträge erfolgt nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die individuelle Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale Integration. Sozialhilfeleistungen sind zweckgebunden und rückerstattungspflichtig. Änderungen der persönlichen Verhältnisse müssen dem Sozialdienst unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt werden.
Benutzen Sie dieses Formular, um sich für die Sozialhilfe anzumelden.

Arbeitslosenunterstützung
Sind Sie arbeitslos? Melden Sie sich umgehend beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland West (KESB) führt der Sozialdienst Saanenland Aufgaben im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes aus. Die KESB ist zuständig für Anordnung, Aufsicht und Steuerung von Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz. Sie nimmt Gefährdungsmeldungen entgegen.


Personen

Leitung Telefon
Baeriswyl, Beatrice 033 748 92 70
 
Name Telefon
Bigler, Linda 033 748 92 70
Breuninger, Ursula 033 748 92 70
Gabriel, Désirée 033 748 92 70
Marques Luzia, Catarina 033 748 92 70
Nava, Chiara 033 748 92 70
Perren, Alena 033 748 92 70
Rafik, Rania 033 748 92 70
Stamm, Ralph 033 748 92 70
Tschanz, Nathalie 033 748 92 70
Wehren, Sarah 033 748 92 70
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