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06.12.2023 05:09:53


Testamente

Zuständige Abteilung: Verwaltungsdirektion
Zuständiger Fachbereich: Stab
Übersicht

Entgegennahme von Testamenten zur Aufbewahrung. Das hat den Vorteil, dass das Dokument im Ereignisfall gleich von der Verwaltungsdirektion eröffnet werden kann.

Die Testamentsaufbewahrung erfolgt in einbruch-, licht- und feuersicherem, neustem Tresor. Nur Fachpersonen haben Zugang zum Originaldokument.

Entgegennahme von Testamenten von verstorbenen Personen zwecks amtlicher Eröffnung an alle Verwandten und Erben.

Preis: nach Aufwand


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