Tombola
Verantwortlich: Zoppas, Andreas
Meldungen Tombolas und Lottos Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten. Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung https://www.pom.be.ch/pom/de/index/lotteriefonds/lotteriefonds/Bewillligungen_Meldungen.html |