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04.06.2023 09:24:24
Übersicht |
Die Gemeinde ist für die Entgegennahme von Fundgegenständen, welche den Wert von Fr. 10.- offensichtlich übersteigen, dessen Verwertung sowie für die Registrierung verlorener Sachen zuständig.
Kann der Eigentümer nicht ermittelt oder festgestellt werden, erwirbt der Finder nach fünf Jahren die Sache zu Eigentum. Weil in der Praxis die Gegenstände bereits nach einem Jahr zurückgegeben werden, ist der Finder verpflichtet, die Sache bis fünf Jahre nach Auffinden zuhanden des Eigentümers bereitzuhalten.
Nicht abgeholte Fundgegenstände werden fünf Jahre auf dem Fundbüro der Gemeinde aufbewahrt.
Zum Fundbüro...
Gefundene / vermisste Tiere - Meldestelle für Findeltiere im Kanton Bern
Vermisst: 0900 1844 00 (Fr. 1.95 / Min.)
Gefunden: 0800 1844 00 (kostenlos)
Berner Tierschutz
Postfach 37
3020 Bern-Riedbach