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Testamentswesen, Bescheinigungen

Zuständige Abteilung: Verwaltungsdirektion
Zuständiger Fachbereich: Stab
Übersicht

Sämtliche Bescheinigungen im Nachlassfall stellt die Verwaltungsdirektion aus und berät Sie gerne.

Ein Testament ist nur gültig, wenn es von Hand geschrieben, mit Ort, vollständigem Datum und Unterschrift versehen oder von einem Notar beurkundet ist.


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