Wochenaufenthalt
Zuständige Abteilung: Abteilung Bildung, Soziales, Sicherheit Zuständiger Fachbereich: Einwohner- und Fremdenkontrolle
Wer für länger als drei Monate in die Gemeinde Saanen zieht, ohne den bisherigen Wohnsitz aufzugeben und zur Verbringung der arbeitsfreien Tage regelmässig dorthin zurückkehrt, meldet sich persönlich innerhalb 14 Tagen mit einem Heimatausweis zum Aufenthalt an.
Mögliche Wochenaufenthaltsgründe:
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