Wer für länger als drei Monate in die Gemeinde Saanen zieht,
ohne den bisherigen Wohnsitz aufzugeben und zur Verbringung der arbeitsfreien Tage
regelmässig dorthin zurückkehrt, meldet sich persönlich innerhalb 14 Tagen mit einem
Heimatausweis zum
Aufenthalt an.
Mögliche Wochenaufenthaltsgründe:
- Ausbildung
- Studium
- Saison-Arbeitsverhältnis
- befristeter Aufenthalt