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07.06.2023 21:53:54
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Meldungen Tombolas und Lottos
Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.
Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung
https://www.pom.be.ch/pom/de/index/lotteriefonds/lotteriefonds/Bewillligungen_Meldungen.html