Anmeldung Ausländer
Damit wir Sie in unseren Registern aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Zuzug, jedoch spätestens vor Beginn der Arbeitsaufnahme, persönlich bei uns am Schalter der Einwohner- / Fremdenkontrolle anmelden.
Detailliertere Auskünfte über die Anmeldung und weitere Sprachen für das Anmeldeformular erhalten Sie im Bereich Dienstleistungen "Anmeldung Ausländer". Aktionen
Zuständige Instanz: Einwohner- und Fremdenkontrolle Zuständige Oberinstanz: Abteilung Bildung, Soziales, Sicherheit
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