Heimatausweis Bestellung (neu)
Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz begründen, zum befristeten Aufenthalt an einem bestimmten Ort ausgestellt.
Um einen Heimatausweis auszustellen, wird die genaue Adresse Ihres Aufenthaltsortes benötigt. Der Heimatausweis kann am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeholt (Fr. 20.-) oder nach Hause (Fr. 22.-) bestellt werden. AVIS à nos clients de la Suisse romande ! "Heimatausweis" est une attestation d'établissement. Pour commander l’acte d’origine, veuillez-vous adresser à l’office de l’état civil compétent. Consultez: http://www.e-service.admin.ch/competency-app/wicket/bookmarkable/ch.glue.suis.competency.app.pages.HeimatortPage?2 Aktionen
Zuständige Instanz: Einwohner- und Fremdenkontrolle Zuständige Oberinstanz: Abteilung Bildung, Soziales, Sicherheit
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