Anmeldung Schweizer
Schweizerinnen und Schweizer, die in eine Gemeinde einziehen, haben sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anzumelden.
Detailliertere Auskünfte über die Anmeldung erhalten Sie im Bereich Dienstleistungen Anmeldung Schweizer. Aktionen
Zuständige Instanz: Einwohner- und Fremdenkontrolle Zuständige Oberinstanz: Abteilung Bildung, Soziales, Sicherheit
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