Schwellenkorporation Saanen
Die Schwellenkorporation Saanen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (juristische Person). Sie hat die öffentliche Aufgabe des Schutzes vor Überschwemmungen und nimmt u.a. Verbauungen an Ufern von Gewässern vor, reinigt Bachläufe und holzt sie aus, nimmt Räumungen nach Überflutungen vor, leistet Hilfestellung bei Überschwemmungen, unterhält Bach- und Flussverbauungen (Schwellen), entfernt Fremdpflanzen entlang der Wasserläufe. Die Schwellenkorporation Saanen ist für alle Bäuerten der Einwohnergemeinde Saanen zuständig (Ausnahmen bilden die übertragene Zuständigkeit gemäß Art. 8 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Saanen wie folgt:
- für das Gebiet "Obere Zwitzeregg" an die Schwellenkorporation St. Stephan
- für das Gebiet "Tube" an die Schwellenkorporation Lauenen
- für das Gebiet "Stotzene Vorsaß" an die Schwellenkorporation Gsteig
Die Schwellenkorporation Saanen konstituiert sich selbst. Zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe erhebt sie von den Liegenschaftseigentümern im Perimeter (Beizugsgebiet) eine Steuer, die sogenannte Schwellentelle. Diese berechnet sich nach dem amtlichen Wert. Der Tellansatz wird durch die Mitgliederversammlung zusammen mit dem Voranschlag festgesetzt. Zudem werden einzelne Arbeiten der Korporation durch die Einwohnergemeinde Saanen, den Bund und Kanton subventioniert.
Funktion | Name | Adresse | Telefon |
Präsident | Klaus Mösching | Senggiweg 7 3783 Grund | 033 755 17 22 079 407 59 43 |
Sekretär | Daniel Bütschi | Gemeindeverwaltung 3792 Saanen | 033 748 92 46 079 311 17 34 |
Kassier | Kurt Gyger | Gemeindeverwaltung 3792 Saanen | 033 748 92 30
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Schwellenmeister | Rudolf Hefti | Rohr 3785 Gsteig | 079 635 91 09 033 755 19 07 |
Bauten im Bereich der Fliessgewässer Bei allen Bauten im, um und am Wasser innerhalb von 15 Metern ist eine Wasserbaubewilligung notwendig. Diese muss auf dem ordentlichen Weg direkt auf der
Abteilung Baupolizei, Raumplanung und Infrastrukturen beantragt werden. Allfällige Auflagen werden vom Oberingenieur des Kreises I, kantonale Baudirektion, gemacht. Zudem ist
vor Beginn der Arbeiten der Schwellenmeister zu benachrichtigen.
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