Gemeinde­versammlung

Die Gemeindeversammlung (GV) der Einwohnergemeinde Saanen ist das politisch höchste Organ (Legislative/gesetzgebende Gewalt). Sie findet in Form der persönlichen Teilnahme statt. Stellvertretungen sind nicht möglich. Wer Schweizer Bürger ist und länger als drei Monate in der Einwohnergemeinde Saanen wohnhaft und angemeldet, der darf an den Gemeindeversammlungen teilnehmen und abstimmen.

Die Geschäftsliste / Traktanden werden vom Gemeinderat 30 Tage vor Versammlungsbeginn im Amtlichen Anzeiger Saanen veröffentlicht. Dieser erreicht alle Haushalte. Er ist sonst auch Teil des Anzeigers von Saanen jeden Dienstag, welchen aber auch die Nichtabonnementen erhalten. Im Anzeiger von Saanen erscheinen eine Woche nach den Traktanden die Erläuterungen zu den einzelnen Geschäften.

Die Gemeindeversammlungen werden nach Bedarf einberufen für Geschäfte im Zuständigkeitsbereich der Stimmberechtigten. Regelmässige Geschäfte sind (ordentliche Gemeindeversammlungen) in der Regel im Dezember die Genehmigung der Steueransätze und Gebühren fürs Folgejahr sowie im Frühjahr die Genehmigung der Jahresrechnung des Vorjahres. Die übrigen Gemeindeversammlungen sind ausserordentlich. Die Gemeindeversammlung wird vom Präsidenten oder Vizepräsidenten der Gemeindeversammlung geleitet. Der Gemeinderat (Exekutive/ausführende Gewalt) stellt die Geschäfte vor.

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