Parkkarten

Beim Bezug der Parkkarte muss die Fahrzeughalterin / der Fahrzeughalter die erforderlichen Voraussetzungen (z.B. Wohnsitz) für den Bezug einer Parkkarte erfüllen. Tarife gemäss Parkplatzbewirtschaftungsreglement Einwohnergemeinde Saanen.

Parkkarten für das Parkhaus Ober-Gstaad

Parkkarte für Anwohner und Firmen
Maximale Parkzeit: unbeschränkt

3 Monate

Fr. 400.00

6 Monate

Fr. 600.00

12 Monate

Fr. 1'000.00

Bezugsberechtigt: Anwohner und Firmen im festgelegten Perimeter

Parkkarte für Arbeitnehmer
Maximale Parkzeit: unbeschränkt

3 Monate

Fr. 200.00

6 Monate

Fr. 350.00

12 Monate

Fr. 600.00

Bezugsberechtigt: Arbeitnehmer im festgelegten Perimeter

Parkkarten für das Parkhaus Zentrum, Saanen

Parkkarte für Anwohner und Firmen
Maximale Parkzeit: unbeschränkt

3 Monate

Fr. 400.00

6 Monate

Fr. 600.00

12 Monate

Fr. 1'000.00

Bezugsberechtigt: Anwohner und Firmen im festgelegten Perimeter

Parkkarte für Arbeitnehmer
Maximale Parkzeit: unbeschränkt

3 Monate

Fr. 200.00

6 Monate

Fr. 350.00

12 Monate

Fr. 600.00

Bezugsberechtigt: Arbeitnehmer im festgelegten Perimeter
Bemerkung: Es dürfen insgesamt max. 48 Parkkarten ausgestellt werden.

Parkkarte für die Parkplätze Märetplatz (49) und Bahnhofplatz Ost (50), Saanen

Märetplatz:

  • Maximale Parkzeit: 24 Stunden

Bahnhofplatz Ost:
  • Maximale Parkzeit: unbeschränkt

3 Monate

Fr. 170.00

6 Monate

Fr. 290.00

12 Monate

Fr. 500.00

Bezugsberechtigt: Arbeitnehmer im festgelegten Perimeter

Bemerkungen: Bei Belegung "Märetplatz (49)" und "Bahnhofplatz Ost (50)" durch offizielle
Anlässe, ist mit dieser Karte das Parkieren am Tag des Anlasses sowie am
Vor- und Folgetag auf den Parkplätzen "Pfrundmätteli (44)" und "Floraplatz
(47)" gestattet. Es dürfen max. 30 Parkkarten ausgestellt werden.

Handwerkerparkkarte

Parkkarte für Firmen
Maximale Parkzeit: unbeschränkt

pro Monat

Fr. 50.00 (Aussenparkplatz)

pro Monat

Fr. 80.00 (Parkhaus)

Modalitäten:

  • Ausgabe nur in Monatsrhythmen
  • Ausgabe für alle öffentlichen Parkplätze möglich

Bezugsberechtigt:
  • Handwerksbetriebe mit Baustellen nahe öffentlichen Parkplätzen

Bemerkungen:
  • Es besteht kein formelles Kontingent. Jedoch müssen saisonale und örtliche Verhältnisse bei der Ausgabe berücksichtig werden. Die Beurteilung obliegt der Ausgabestelle.

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