Wehrdienster­satzabgabe

4% auf der Staatssteuer, max. CHF 400.00
Alle in der Gemeinde niedergelassen Personen, inkl. Ausländer mit C-Ausweis, sind Feuerwehrdienstpflichtig. Die Dienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Person 20 Jahre alt wird und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 50 Jahre alt wird.

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Steuern

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