Abmeldung / Wegzug
Zuständige Abteilung: Abteilung Bildung, Soziales, Sicherheit Zuständiger Fachbereich: Einwohner- und Fremdenkontrolle
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs bei uns abmelden und den neuen Wohnort angeben. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die neue Adresse im Ausland und eine Kontaktperson in der Schweiz zu hinterlegen. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. |