Medienmitteilung Nr. 1 vom Montag, 11.12.2023 / 18.30 Uhr
Der intensive Dauerregen seit Sonntagabend, verbunden mit der Schneeschmelze in den tieferen und höheren Lagen, hat dazu geführt, dass im Saanenland die Gewässer einen starken Pegelanstieg verzeichneten, welche vereinzelt zu Sperrungen von Wanderwegen führten. Personen sind nach aktuellem Kenntnisstand keine zu Schaden gekommen. Auch grössere Schäden sind bisher keine zu verzeichnen.
Ergiebige Niederschläge seit gestern Sonntagabend führten im Gemeindegebiet von Saanen und Gsteig vereinzelt zu Hochwassersituationen. Die Schneefallgrenze blieb weit über 2000 Höhenmeter, was die Schneeschmelze weiter begünstigte. Auf der Ebene im Moor (Schönried) kam es zu grösseren Wasseranstauungen und zum Übertreten des Chouflisbachs, was die Schliessung des dortigen Wanderwegs zur Folge hatte. An steilen Hängen ist mit Murgängen zu rechnen, begünstigt durch die durch das Regenwasser getränkten Schneemassen.
Saanen und Gsteig vermeldeten am Montagnachmittag einen steten Anstieg des Wasserpegels der Saane und ihrer Zuflüsse und gaben bis Montagabend die Sperrung folgender Wanderwegabschnitte bekannt:
Gemeinde Saanen: Promenadenweg Schönried und Wanderweg Grund zwischen Moosfangbrücke und Brücke "Cantova"
Gemeinde Gsteig: sämtliche Wanderwege entlang der Saane
In Lauenen stieg auch der Pegel des Louibachs stark an, jedoch sind keine Sperrungen zu vermelden.
Aufgrund des Grundwasseranstiegs und der Hochwassergefahr wurde bereits die Feuerwehr Saanen alarmiert. Zu deren Ablösung vorbereitet ist der Einsatz von Angehörigen des Zivilschutzes. Auch das RFO steht für einen erweiterten Einsatz in erhöhter Bereitschaft, jederzeit ausgelöst zu werden.
In den nächsten Stunden ist infolge anhaltender Regenfälle bei relativ hohen Temperaturen mit einem weiteren Anstieg der Wasserpegel zu rechnen. Auch Murgänge können überall und jederzeit erfolgen.
Der Kernstab des RFO empfiehlt der gesamten Bevölkerung in der aktuellen Situation:
• Gewässer und steile Hanggebiete meiden
• Erhöhte Aufmerksamkeit auf den Strassen wahren
• Spaziergänge/Wanderungen in Hang und Gewässernähe vermeiden
• Gesperrte Wegabschnitte auf keinen Fall betreten
• Kinder sind allenfalls beim Verlassen des Hauses zu begleiten
Bei besonderen Vorkommnissen gelten die allgemein gültigen Notfallnummern.