Onlineschalter
| Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link | |||||||||||||||
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| Heimatausweis bestellen Der Heimatausweis wird für die Anmeldung als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde benötigt. Gebühr Gemeindegebühr CHF 20.00 / Bestellung auf Rechnung CHF 22.00 | Onlineformular | |||||||||||||||||
| Heimatausweis verlängern Mit dem untenstehenden Onlineformular können Sie Ihren Heimatausweis verlängern. Gebühr Gemeindegebühr CHF 10.00 / Bestellung auf Rechnung CHF 20.00 | Onlineformular | |||||||||||||||||
| Todesurkunde - bestellen | Todesurkunde - bestellen | |||||||||||||||||
| Todesschein CIEC (international) - bestellen | Todesschein CIEC (international) - bestellen | |||||||||||||||||
| Ausländerausweis verlängern Bitte verlängern Sie Ihre Bewilligung spätestens 14 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
| Erneuerung-Verlaengerung-Ausweis-L-de-fr | Ausweis L verlängern | ||||||||||||||||
| Warenmarkt Anmeldung Damit sie als Warenverkäufer am Markt teilnehmen können, müssen sie das Markt Anmeldungs-Formular ausfüllen und es an die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes zurücksenden. Dokument | Marktanmeldeformular | |||||||||||||||||
| Inkasso Allfällige Fragen zum Inkasso sind an die zuständige Inkassostelle zu richten. Bitte ZPV-Nr. bereithalten | Zuständige Inkassostelle | |||||||||||||||||
| Steuererlass beantragen | Erlassungsgesuch
Besonderer Abzug bei Bedürftigkeit gemäss Art. 41 StG | |||||||||||||||||
| Quellensteuer Abteilung Quellensteuer: | Quellensteuer | |||||||||||||||||
| Anmeldung Schweizer Bürger Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle an. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei einem Zuzug innerhalb der Schweiz können Sie sich online per eUmzug anmelden. Dokumente (Wichtig: Bitte vollständig und mit dem Computer ausfüllen.) Gebühr Anmeldegebühr CHF 20.00 / CHF 2.00 Porto | eBescheinigung
eUmzug | |||||||||||||||||
| Anmeldung Wochenaufenthalt Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug online oder persönlich am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle als Wochenaufenthalter/in an. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Dokumente Gebühr Anmeldegebühr CHF 20.00 / CHF 2.00 Porto | Onlineformular | |||||||||||||||||
| Anmeldung ausländische Staatsangehörige Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle an.
Bei einem Zuzug innerhalb der Schweiz können Sie sich online per eUmzug anmelden. eBescheinigung Anmeldebestätigung Als EU-/EFTA-Bürger/in können Sie erleichtert in die Schweiz einreisen. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie möglicherweise ein Visum und müssen einige zusätzliche Punkte beachten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite vom Migrationsamt des Kantons Bern. Für Arbeitnehmer/innen der EU-/EFTA-Staaten Dokumente (Wichtig: Bitte vollständig und mit dem Computer ausfüllen.) Gebühr Anmeldegebühr CHF 25.00 exkl. Kantonsgebühr | Anmeldeformular für ausländische Staatsangehörige Deutsch Anmeldeformular für ausländische Staatsangehörige Französisch | eBescheinigung
Einreise Meldeverfahren | ||||||||||||||||
| Abmeldung für Schweizer Bürger Melden Sie sich mit Ihrem Niederlassungsausweis am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle ab. Bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz ist die Abmeldung auch online per eUmzug möglich. | eUmzug eBescheinigung | |||||||||||||||||
| Abmeldung für ausländische Staatsangehörige Melden Sie sich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle ab. | eUmzug eBescheinigung | |||||||||||||||||
| Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde Saanen Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Umzug bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle. Für die Adressänderung werden folgende Unterlagen/Angaben benötigt:
Sie können Ihre Adresse entweder persönlich am Schalter oder online per eUmzug ändern. Gebühr CHF 20.00 pro volljährige Person | eUmzug | |||||||||||||||||
| Arbeitslosigkeit anmelden Bei Arbeitslosigkeit nimmt das Amt für Arbeitslosigkeit (AVA), Anmeldungen entgegen. Weitere Auskünfte erteilt das AVA. | Arbeitnehmende | |||||||||||||||||
| Wohnsitzbescheinigung bestellen Die Wohnsitzbescheinigung kann telefonisch, online oder persönlich am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle bestellt werden. Link Gebühr Gemeindegebühr CHF 20.00 / CHF 2.00 Porto | eBescheinigung | |||||||||||||||||
| Spartageskarte Gemeinde Der Verkauf der neuen Spartageskarte Gemeinde erfolgt über den Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle Saanen. Der Verkauf erfolgt ab dem 11. Dezember 2023. Fakten Spartageskarten
* Preisstufe 1: 6 Monate bis max. 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich Verfügbarkeiten Die Spartageskarten können auf der Einwohner- und Fremdenkontrolle entweder telefonisch oder direkt am Schalter reserviert werden. Zahlungsarten Bargeld oder Bank / Kreditkarte | Spartageskarte Gemeinde | |||||||||||||||||
| Baubewilligungsverfahren eBau Seit dem 1. März 2022 müssen alle Baugesuche online eingereicht werden. Mit eBau reichen Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch ein. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe-Online. Meldeformular zu Solaranlagen Im eBau ist auch das Meldeformular zu Solaranlagen zu finden. Sie können es digital ausfüllen und einreichen. Eine Einreichung in Papierform ist bei diesem Meldeformular nicht mehr notwendig. Meldung Wärmeerzeugerersatz Jeder Wärmeerzeugerersatz ab 1.Januar 2023 zur Gebäudebeheizung ist meldepflichtig. Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt mit allen notwendigen Nachweisen über die Meldeplattform eBau. Je nach gewählter Standardlösung ist eine Baubewilligung oder eine Meldung Solaranlagen notwendig. Nach der Erfassung in eBau übergeben Sie das Ausgedruckte unterzeichnete Hauptformular mit den erforderlichen Beilagen in Papierform dem Bauinspektorat der Gemeinde Saanen. Zonenpläne UeO Vorschriften ÖREB-Kataster Dokumente
| Ausnahmegesuch BauR änderung Anpassung auf BMBV Erlauterungsbericht Checkliste Planunterlagen und Formulare Ueberarbeitung Ingenieurbestaetigung Näher- Grenz- oder Baurecht Parkplatznachweis 2024 | eBau | ||||||||||||||||
| Bestattung Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald beim Bestatter zu melden. Der Bestatter meldet den Todesfall dem für Saanen zuständigen Zivilstandsamt Oberland-West, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Tel. +41 31 635 43 00. | Bestattungs Form bestimmen | |||||||||||||||||
| Besonderer Abzug bei Bedürftigkeit gemäss Art. 41 StG | Besonderer Abzug bei Bedürftigkeit gemäss Art. 41 StG |
