Bauinspektorat

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Aufgaben Bauinspektorat

  • Ausüben der gesamten Baupolizeifunktionen, insbesondere Aufsicht über die Einhaltung der Baugesetzgebung sowie der mit ihr zusammenhängenden Vorschriften (ohne Gewässerschutz).
  • Bewilligen und Handhaben des Reklame- und Plakatwesens an Gebäuden und auf öffentlichem Grund.
  • Neubenennung von Strassen und Plätzen, Strassenumbenennungen sowie Hausnummerierung.
  • Beraten des Gemeinderates, der Verwaltung und der Bürger in baupolizeilichen Fragen.
  • Überwachen der Sicherheit in und an Bauwerken während und nach der Entstehung von Bauten und Anlagen.
  • Beantworten von Bauvoranfragen (mündlich oder schriftlich).
  • Prüfen der Baugesuche (formell und materiell).
  • Durchführen und koordinieren des Baubewilligungsverfahrens (ordentliches und einfaches Verfahren).
  • Verfassen von Gesamtbauentscheiden, Amts- und Fachberichten.
  • Ausarbeiten von baupolizeilichen Verfügungen.
  • Pro Jahr stehen etwa 150-200 Baugesuche, 40-50 Bauvoranfragen.

Die Baukontrolle ist zuständig für:

  • Die Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung.
  • Vornehmen der Baukontrollen und Bauabnahmen.
  • Die Einhaltung der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und -hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben.
  • Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen.
  • Die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonst wie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen.
  • Erstellen von Fachberichten und Kontrollen betreffend Brandschutz.

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