Einbürgerung

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch das ordentliche bzw. erleichterte Einbürgerungsverfahren erworben werden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf untenstehenden Link oder wenden Sie sich an die Fachleitung Sicherheit.

Ordentliche Einbürgerung

Zuständig
Reuteler Simona
Zoppas Andreas

Sicherheit

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