Ab 1. August 2025 ist die amtliche Feuerungskontrolle von kleinen Feuerungen liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen oder Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzfeuerung wählen können, wer die Kontrolle bei ihrer Feuerung durchführen soll. Um die Qualität der Messungen sicherzustellen, müssen sich Messunternehmen für die Kontrollen konzessionieren lassen.
Das gilt als kleine Feuerungen:
Liberalisiert wird die Feuerungskontrolle für folgende kleinen Feuerungen:
- Feuerungsanlagen mit Heizöl Extra leicht und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt
- Feuerungsanlagen mit Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 70 Kilowatt
Informationen für Privatpersonen & Anlagenbesitzer/-innen
Sobald die amtliche Feuerungskontrolle bei Ihrer Feuerungsanlage ansteht, wird Ihnen das mit einem Schreiben des Amts für Umwelt und Energie per Post mitgeteilt.
Weitere Informationen
Feuerungskontrolle
Sanierung