Feuerwerk

Zum Abbrennen von Feuerwerk ist eine Bewilligung der Polizeiorgane der Gemeinde erforderlich. Am Nationalfeiertag (1. August) und in der Nacht von Silvester auf Neujahr ist Feuerwerk bewilligungsfrei, wobei die Feuerwerke im Raum Gstaad unter den Hotels Gstaad Palace, Park Gstaad, The Alpina Gstaad, Le Grand Bellevue Gstaad und weiteren koordiniert und mindestens drei Tage im Voraus den Polizeiorganen der Gemeinde gemeldet werden.

Ein Feuerwerk darf maximal 15 (fünfzehn) Minuten dauern (ausgenommen davon sind Feuerwerke am 1. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr).

Feuerwerke (ausgenommen am 1. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr) müssen vor 22.00 Uhr, während den Sommermonaten Juni bis und mit September vor 23.00 Uhr, abgebrannt und beendet sein. Lärmempfindliche Anlässe von übergeordneter Bedeutung (z.B. Gstaad Menuhin Festival) haben Vorrang.

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