Alimente Bevorschussung und Inkasso

Die Alimentenfachstelle Obersimmental-Saanenland ist zuständig für die Bevorschussung und das Inkasso von Unterhaltsbeiträgen für Personen, welche Wohnsitz in den Gemeinden Saanen, Gsteig, Lauenen, Zweisimmen, Lenk, St. Stephan oder Boltigen haben.

Rechtliche Informationen über die Bevorschussung/Inkasso von Unterhaltsbeiträgen

Wer hat Anspruch auf Bevorschussung?
Minderjährige Kinder und volljährige Kinder in Ausbildung. Voraussetzung ist ein gültiger und vollstreckbarer Unterhaltstitel.

Wer hat Anspruch auf Inkassohilfe?
Minderjährige Kinder und volljährige Kinder in Ausbildung, getrenntlebende und geschiedene Ehegattinnen und Ehegatten und Partnerinnen und Partner nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft. Voraussetzung ist ein gültiger und vollstreckbarer Unterhaltstitel.

Was muss ich tun, damit ich Bevorschussung/Inkassohilfe erhalte?
Damit Sie Bevorschussung und/oder Inkassohilfe von Unterhaltsbeiträgen erhalten, müssen Sie ein Gesuch um Alimentenhilfe bei der Alimentenfachstelle Saanenland-Obersimmental einreichen. Die Gesuchsunterlagen werden Ihnen nach telefonischer Anfrage per Post oder per E-Mail zugestellt.

Das Gesuch kann eingereicht werden, wenn der Unterhaltsbeitrag nicht vollständig, nicht rechtzeitig, nicht regelmässig oder gar nicht bezahlt wird.

Umfang Bevorschussung
Die gerichtlich oder vertraglich festgelegten Unterhaltsbeiträge werden höchstens bis zum Betrag der maximalen einfachen Waisenrente gemäss Bundesgesetz vom 20.12.1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) – seit 2023 CHF 980.00 pro Monat – bevorschusst (Art. 19 Abs. 1 IBV).

Ehegattenalimente sowie Kinder- und Ausbildungszulagen werden nicht bevorschusst.

Dauer der Bevorschussung
Die Bevorschussung erfolgt ab dem Monat, in welchem die vollständigen Gesuchsunterlagen einreicht sind. Sofern ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt und sich das Kind noch in Erstausbildung befindet, ist die Bevorschussung über die Volljährigkeit hinaus, längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs, möglich.

Umfang Inkassohilfe
Die Alimentenfachstelle leitet geeignete Massnahmen zur Durchführung der Inkassohilfe ein. Nimmt Zahlungen der unterhaltspflichtigen Person entgegen und leitet sie weiter.

Sozialdienst Saanenland

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