Öffentliche Auflage, Erschliessung Meielsgrundgässli

Mittwoch, 30.04.2025

Ueberbauungsordnung Nr. 86, Erschliessung Meielsgrundgässli mit Baubewilligung nach Artikel 88 Absatz 6 BauG und Änderung Zonenplan Nr. 5 nach Artikel 122 Absatz 7 BauV Nachholung öffentliche Planauflage im Amtsblatt Kanton Bern Oeffentliche Auflage 30. April bis 30. Mai 2025

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Saanen, Raumplanung und Umwelt, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen zu richten. Dokumente Nr. 1 bis 23

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