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Steuerverwaltung / Amtliche Bewertung

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Telefon: 033 748 92 50
E-Mail: Kontaktformular

Steueranlagen und Fälligkeiten

Detaillierte Steueranlagen von Kanton, Gemeinde und Kirchen.

Infos unter: Zinssätze
Leere Einzahlungsscheine bestellen: Kontaktformular: Vorauszahlungen

 

Neue Ratentermine   zu bezahlen bis* Anteil
1. Rate 20. Mai 20. Juni 40 % **
2. Rate 20. August 19. September 70 % **
3. Rate 20. November 20. Dezember 100 % **


* innert 30 Tagen
** voraussichtlich geschuldete Steuer abzüglich geleistete Zahlungen

Weitere Informationen finden Sie unter www.taxme.ch oder
in unseren Links unter Kanton.

Quellensteuer Informationen und Kontaktadressen

 

  Liegenschaftssteuer Schwellentelle
bis 2019 1.5 ‰ 0.45 ‰
ab 2020 1.0 ‰ 0.11 ‰
ab 2022 0.75 ‰ 0.11 ‰

Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die am 31. Dezember als Eigentümer/innen oder Nutzniesser/innen im Grundbuch eingetragen sind.

Wehrdienstersatzabgabe
4% auf der Staatssteuer, max. CHF 400.00
Alle in der Gemeinde niedergelassen Personen, inkl. Ausländer mit C-Ausweis, sind Feuerwehrdienstpflichtig. Die Dienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Person 20 Jahre alt wird und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 50 Jahre alt wird.

Wer keinen aktiven Dienst leistet, bezahlt die Wehrdienstersatzabgabe.


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