Abmeldung / Wegzug
Zuständige Abteilung: Abteilung Bildung, Soziales, Sicherheit Zuständiger Fachbereich: Einwohner- und Fremdenkontrolle
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs bei uns abmelden und den neuen Wohnort angeben. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen:
NEU können sie die Umzugsmeldung via eUmzugCH vornehmen. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. |