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Abmeldung / Wegzug

Zuständige Abteilung: Abteilung Bildung, Soziales, Sicherheit
Zuständiger Fachbereich: Einwohner- und Fremdenkontrolle
Übersicht

Register und Niederlassungsausweis


Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs bei uns abmelden und den neuen Wohnort angeben.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis


Bei einem Wegzug ins Ausland ist die neue Adresse im Ausland und eine Kontaktperson in der Schweiz zu hinterlegen.

NEU können sie die Umzugsmeldung via eUmzugCH vornehmen.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.



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