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Beglaubigungen

Zuständige Abteilung: Verwaltungsdirektion
Zuständiger Fachbereich: Stab
Übersicht

Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung. Diese weist aus, dass ein Dokument objektiv und beweisecht mit einem andern übereinstimmt (Kopie). Es können auch Kopien von Zeugnissen oder Ausweisen gegen Vorlage der Originale beglaubigt werden. Ebenso wird eine Lebensbestätigung auf dem entsprechenden Formular bescheinigt.

Es ist auch möglich, seine Unterschrift beglaubigen zu lassen. Dazu hat man sich auszuweisen und muss unter den Augen der Amtsperson unterschreiben.

Preis: nach Aufwand



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