Hundetaxe
Zuständige Abteilung: Abteilung Bildung, Soziales, Sicherheit Zuständiger Fachbereich: Einwohner- und Fremdenkontrolle
Mit Publikation im amtlichen Anzeiger vom 12. Dezember 2017 haben wir Sie darüber informiert, dass die Hundetaxe ab dem Steuerjahr 2018 auf dem Postweg in Rechnung gestellt wird. Damit können wir Sie vom Gang auf die Gemeindeverwaltung oder die Saanen Bank zur Bezahlung der Hundetaxe entlasten. Gerne gehen wir davon aus, dass diese Änderung für Sie eine Vereinfachung darstellt und in Ihrem Sinn erfolgt.
Damit wir die Rechnungen für die Hundetaxe korrekt verschicken, sind wir auf eine fehlerfreie Hundedatenbank angewiesen. Wir bitten Sie daher, allfällige Änderungen wie z.B. Halterwechsel, Todesfall, o.ä. stets der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Taxe beträgt Fr. 100.-- pro Hund (OPR, Art. 35). Taxpflichtig sind die HundehalterInnen und Hundehalter, welche am 1. August des Kalenderjahres in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund älter ist als sechs Monate. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass sich strafbar macht wer die Hundetaxe nicht entrichtet. OPV, Anhang 2, Punkt 7 (Hundegesetz für den Kanton Bern, Art. 16) Registrierung beim Tierarzt Nach dem Erwerb eines jungen Hundes ist dieser, infolge der Anmeldung auf der Gemeinde, beim Tierarzt im Amicus zu registrieren. Tollwutimpfung Die obligatorische Schutzimpfung gegen Tollwut wurde abgeschafft. Bei Grenzübertritten ist die jährliche Impfung jedoch nach wie vor vorgeschrieben. Hundeschulen in der Region
Preis: Fr. 100.- |