Abfallentsorgung
Zuständige Abteilung: Abteilung Bauinspektorat, Raumplanung, Infrastrukturen Zuständiger Fachbereich: Infrastrukturen
Die Gemeindeverwaltung (Fachbereich Infrastrukturen) ist, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft, für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.
Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Das Abfallreglement mit Gebührenordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze. Weiterführende Informationen: Abfall / Entsorgung - Allgemeine Auskünfte |