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Heimatausweis

Zuständige Abteilung: Abteilung Bildung, Soziales, Sicherheit
Zuständiger Fachbereich: Einwohner- und Fremdenkontrolle
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Wenn Sie für länger als drei Monate in eine andere Gemeinde ziehen, ohne Ihren bisherigen Wohnsitz aufzugeben, melden Sie sich dort  zum Aufenthalt an. Bei der Aufenthaltsgemeinde haben Sie einen Heimatausweis zu hinterlegen und erhalten als Bestätigung einen Aufenthaltsausweis.

Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde, wo der Heimatschein hinterlegt ist, zum befristeten Aufenthalt an einem bestimmten Ort ausgestellt.

Damit ein Heimatausweis ausgestellt werden kann, muss die genaue Adresse Ihres Aufenthaltsortes angegeben werden.

Der Heimatausweis kann am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeholt oder gegen Rechnung bestellt werden.

Preis: Fr. 20.- / Fr. 22.- bei Versand



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