Ausländerausweis-Verlängerung
Zuständige Abteilung: Abteilung Bildung, Soziales, Sicherheit Zuständiger Fachbereich: Einwohner- und Fremdenkontrolle
L-Ausweise:
Sie sind selber dafür verantwortlich, dass der Ausweis verlängert wird! Bitte kommen Sie spätestens vierzehn Tage vor Ablauf der Bewilligung persönlich am Schalter der Fremdenkontrolle vorbei. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
B- und C-Ausweise: Bei Ablauf der Frist erhalten Sie jeweils ca. zwei Monate im Voraus direkt vom Bundesamt für Migration in Bern die Verfallsanzeige (Verlängerungsgesuch) per Post zugestellt. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sowie vom Arbeitgeber unterschrieben werden (nur B-Ausweise) und mit dem Ausländerausweis sowie dem gültigen Reisepass / Personalausweis der Fremdenkontrolle spätestens vierzehn Tage vor Ablauf der Bewilligung vorgelegt werden. Diese bearbeitet das Gesuch und leitet es an den Migrationsdienst des Kantons Bern weiter. Die Verlängerungsfrist beträgt sechs bis acht Wochen. Biometrischer Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige Informationen für Empfängerinnen und Empfänger des biometrischen Ausländerausweises finden Sie auf der Internetseite des Kantons. |