Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unser Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohner-/Fremdenkontrolle anmelden.
Wenn Sie einem der nachgenannten Staaten angehören und die Dauer Ihrer Erwerbstätigkeit bei einem Arbeitgeber in der Schweiz 90 Tage/ Kalenderjahr unterschreitet, benötigen Sie keine Bewilligung mehr. Ihr Arbeitgeber muss Sie jedoch 8 Tage vor dem Arbeitsbeginn über das Meldeverfahren online anmelden.
EU-27-Länder |
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Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Grossbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien,
Zypern, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowenien, Slowakei,
Estland, Litauen, Lettland, Bulgarien, Rumänien sowie Kroatien |
EFTA-Länder |
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Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen, (Schweiz) |
Falls Ihr Aufenthalt länger als 90 Tage beträgt, melden Sie sich bei uns auf der Fremdenkontrolle an. Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Fragebogen für Ausländer
- Arbeitsvertrag
- Pass oder Personalausweis
- Versicherungsausweis AHV-IV
- Krankenversicherungsausweis (Infobroschüre)
- Eheschein
- Geburtsschein der Kinder
- Mietvertrag oder Nachweis Grundeigentum
Wenn Sie keinem der oben genannten Staaten angehören, muss Ihr Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn ein Gesuch zum Stellenantritt beim Amt für Wirtschaft einreichen.
Nach Erhalt der Zusicherung benötigen wir folgende Unterlagen für die Anmeldung:
- Fragebogen für Ausländer
- Zusicherung des Migrationsdienstes Bern
- Pass oder Personalausweis
- Versicherungsausweis AHV-IV
- Krankenversicherungsausweis (Infobroschüre)
- Eheschein
- Geburtsschein der Kinder
- Mietvertrag oder Nachweis Grundeigentum
Nichterwerbstätige benötigen zudem:
- Nachweis über genügend finanzielle Mittel (Bankauszug, Rentenbescheinigung)
Bitte den Fragebogen für Ausländer elektronisch oder mit Schreibmaschine ausfüllen.
Biometrischer Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige
Informationen für Empfängerinnen und Empfänger des biometrischen Ausländerausweises finden Sie auf der Internetseite des Kantons.